Teilnahmebedingungen für die Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“

1. Allgemeines

Die Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“ wird von der nebenan.de Stiftung gGmbH durchgeführt, um lokale Projekte und Initiativen zu fördern, die das nachbarschaftliche Zusammenleben stärken und einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft ausüben.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnehmende Projekte können sich selbst bewerben oder von Dritten, z. B. Privatpersonen, vorgeschlagen bzw. nominiert werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der nebenan.de Stiftung sowie deren unmittelbare Angehörige. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

Eine Auszahlung von Fördergeldern ist ausschließlich an den Projektträger des ausgezeichneten Projekts möglich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid).

Teilnahmeberechtigt als Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und mindestens einen der folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) verfolgen:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
  • Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO)
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO)
  • Förderung von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
  • Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
  • Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO)
  • Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt sowie der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO)
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
  • Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)

Nicht teilnahmeberechtigt als Projektträger sind politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationseinheiten.

3. Bewerbung

  1. Die Bewerbung bzw. Nominierung erfolgt online über das Bewerbungsformular auf der Website der Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“.
  2. Die Bewerbung bzw. Nominierung muss alle angeforderten Informationen enthalten, darunter insbesondere eine Beschreibung des Projekts, der geplanten Maßnahmen sowie der Zielgruppen. Teilnehmende müssen bestätigen, dass sie die notwendigen Rechte an den eingereichten Materialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) besitzen.
  3. Mit der Bewerbung bestätigen die Einreichenden, dass das nominierte bzw. eingereichte Projekt die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2 erfüllt, soweit dies ihnen bekannt und zumutbar prüfbar ist. Ein entsprechender Nachweis über die Gemeinnützigkeit ist im Falle einer Auszeichnung und vor Auszahlung des Fördergeldes durch den Projektträger zu erbringen.

4. Bewerbungsanforderungen

Die Bewerbung muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend oder anderweitig unangemessen oder anstößig sein.
  • Sie darf keine Inhalte oder Materialien enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Die eingereichten Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen und müssen von den Teilnehmenden rechtmäßig verwendet werden dürfen.
  • Sie muss in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Sie darf nicht der Reputation der nebenan.de Stiftung schaden.

5. Auswahlkriterien

Um sicherzustellen, dass Projekte, die am Online-Voting teilnehmen, dem Gesellschaftszweck der nebenan.de Stiftung entsprechen, findet eine Prüfung statt. Dabei werden alle Bewerbungen anhand der folgenden Kriterien durch die nebenan.de Stiftung bewertet:

  • Gemeinschaftlicher Nutzen: Trägt das Projekt dazu bei, das Miteinander zu stärken? Werden möglichst viele Menschen in der Nachbarschaft (z. B. im Kiez oder Quartier) einbezogen und profitieren davon? Können Nachbar aktiv mitmachen (kurz- und/oder langfristig)?
  • Kreativität und Innovation: Bietet das Projekt neue Ideen oder frische Ansätze zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens?
  • Umsetzung: Können die zur Verfügung stehenden Fördermittel sinnvoll eingesetzt und das Projekt in einem realistischen Zeitrahmen umgesetzt werden? Wofür wird das Fördergeld verwendet?
  • Langfristige Wirkung: Bewirkt das Projekt eine nachhaltige, positive Veränderung in der Nachbarschaft – über den Förderzeitraum hinaus?
  • Vorbildcharakter: Hat das Projekt das Potenzial, als gutes Beispiel für andere Stadtteile in Deutschland zu dienen und Nachahmer zu finden?

6. Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren

  1. Bewerbungseingang und Vorauswahl
    Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen bzw. Nominierungen werden zunächst von einem Team der nebenan.de Stiftung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen geprüft. Unvollständige oder unzulässige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen anzufordern.
  2. Online-Voting durch die Community
    Nach der Vorauswahl der Projekte durch die nebenan.de Stiftung erfolgt die Entscheidung durch ein öffentliches Online-Voting. Die qualifizierten Projekte werden auf der Projektwebsite der nebenan.de Stiftung veröffentlicht. Besucher können für ihre Favoriten abstimmen.Pro Person ist nur eine Stimme pro Projekt zulässig. Die Abstimmung ist für einen bestimmten Zeitraum geöffnet; der genaue Zeitraum wird auf der Website bekanntgegeben.Die Stiftung behält sich vor, Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachabstimmungen (z. B. technische Schutzmaßnahmen) umzusetzen.
  3. Auswertung und Auswahl
    Die Projekte mit den meisten Stimmen werden als „Nachbarschaftsheld:innen“ ausgezeichnet und erhalten Fördermittel.
  4. Bekanntgabe der Gewinner:innen
    Die ausgewählten Projekte werden online veröffentlicht. Mit der Teilnahme erklären sich die Projektträger mit der Veröffentlichung ihres Namens und Projekttitels im Rahmen der Bekanntgabe einverstanden.Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.
  5. Förderung und Begleitung
    Die prämierten Projekte erhalten Fördermittel durch die nebenan.de Stiftung. Die Projekte werden zudem öffentlichkeitswirksam vorgestellt.
  6. Überprüfung der Mittelvergabe
    Die nebenan.de Stiftung überwacht fortlaufend die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und behält sich vor, bei konkretem Anlass oder aufgrund von routinemäßigen Stichproben, diese auch selbst zu kontrollieren.
  7. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auswahl der „Nachbarschaftsheld:innen“ erfolgt ausschließlich durch die Vorauswahl der nebenan.de Stiftung und das Online-Voting.

7. Fördermittel

Im Falle einer Förderung ist die Einreichung einer Bestätigung der Verwendung („Preisgeldabruf“) erforderlich. Die nebenan.de Stiftung stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Dieses muss innerhalb von 6 Wochen nach Zusage rechtsverbindlich unterzeichnet bei der nebenan.de Stiftung im Original eingegangen sein, andernfalls erlischt die Zusage.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf deutsche Bankkonten, die im Preisgeldabruf genannt werden.

Das Fördergeld darf ausschließlich für das beschriebene Projekt verwendet werden. Eine private oder kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

Bei zweckwidriger Verwendung behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, das Fördergeld ganz oder teilweise zurückzufordern.

8. Verwendung des Fördergeldes

  1. Das Fördergeld ist projektbezogen, wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Belege sind der Stiftung auf Anfrage vorzulegen.
  2. Die Mittel sind innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung zu verwenden. Nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch 12 Monate nach Auszahlung des Fördergeldes, ist eine kurze Projektbeschreibung einzureichen, die die Mittelverwendung (Zeitpunkt und Höhe) sowie deren Konformität mit den Teilnahmebedingungen bestätigt. Die nebenan.de Stiftung stellt dafür ein Formular zur Verfügung.
  3. Die Projektträger verpflichten sich, der nebenan.de Stiftung gGmbH unmittelbar nach Erhalt der Fördermittel eine Zuwendungsbestätigung bzw. Bestätigung über Geldzuwendung auszufüllen und per Post zuzusenden.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Die Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmenden.
  2. Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden der nebenan.de Stiftung jedoch ein unentgeltliches, unbefristetes, nicht exklusives Recht ein, die eingereichten Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“ öffentlich zu nutzen.Dies umfasst insbesondere die Verwendung zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf der Website, in Social-Media-Kanälen, Pressemitteilungen und Publikationen der nebenan.de Stiftung.

10. Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail, Projektbeschreibung) werden ausschließlich für die Durchführung der Aktion "Nachbarschaftsheld:innen" verarbeitet.
  2. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

11. Haftung

Die nebenan.de Stiftung haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für technische Probleme oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

12. Vorbehalt der Änderung oder Einstellung

Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, die Aktion aus sachlichen Gründen zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung besteht nicht.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

Stand: 28.04.2026

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