Teilnahmebedingungen für die Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“
1. Allgemeines
Die Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“ wird von der nebenan.de Stiftung durchgeführt, um lokale Projekte und Initiativen zu fördern, die das nachbarschaftliche Zusammenleben stärken und einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft ausüben. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und steht allen Menschen offen, die in Deutschland leben und ein nachbarschaftliches Projekt einreichen möchten.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen, die ein Projekt im Bereich Nachbarschaftshilfe oder lokale Gemeinschaftsarbeit in Deutschland umsetzen. Die Teilnehmenden können sich dabei selbst nominieren oder von jemand anderem nominiert werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter:innen der nebenan.de Stiftung sowie deren unmittelbare Angehörige.
3. Bewerbung
- Die Bewerbung bzw. Nominierung erfolgt online über das Bewerbungsformular auf der Website der Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“.
- Die Bewerbung bzw. Nominierung muss alle angeforderten Informationen enthalten, darunter eine Beschreibung des Projekts, der geplanten Maßnahmen und der Zielgruppe.
- Teilnehmende müssen bestätigen, dass ihr eingereichtes Projekt den Teilnahmebedingungen entspricht und dass sie die notwendigen Rechte an den eingereichten Materialien (Fotos, Texte, Videos) besitzen.
4. Bewerbungsanforderungen
Die Bewerbung muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend oder anderweitig unangemessen oder anstößig sein.
- Sie darf keine Inhalte oder Materialien enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen.
- Sie muss ein unveröffentlichtes Original sein und darf keine geschützten Inhalte von Dritten ohne deren Erlaubnis verwenden.
- Sie muss in deutscher Sprache verfasst sein.
- Sie darf nicht der Reputation der nebenan.de Stiftung schaden.
5. Auswahlkriterien
Um sicher zu stellen, dass Projekte, die am Online-Voting teilnehmen, dem Gesellschaftszweck der nebenan.de Stiftung entsprechen, findet eine Prüfung statt. Dabei werden alle Bewerbungen anhand der folgenden Kriterien durch die nebenan.de Stiftung bewertet:
- Gemeinschaftlicher Nutzen: Trägt das Projekt dazu bei, das Miteinander im Viertel zu stärken? Werden möglichst viele Menschen in der Nachbarschaft (z. B. im Kiez oder Quartier) einbezogen und profitieren davon?
- Kreativität und Innovation: Bietet das Projekt neue Ideen oder frische Ansätze zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens?
- Umsetzbarkeit: Ist das Projekt realistisch umsetzbar? Können die zur Verfügung stehenden Fördermittel sinnvoll eingesetzt und das Projekt in einem realistischen Zeitrahmen umgesetzt werden?
- Langfristige Wirkung: Bewirkt das Projekt eine nachhaltige, positive Veränderung in der Nachbarschaft – über den Förderzeitraum hinaus?
- Vorbildcharakter: Hat das Projekt das Potenzial, als gutes Beispiel für andere Stadtteile in Deutschland zu dienen und Nachahmer:innen zu finden?
6. Teilnahmebedingungen und Auswahlverfahren
- Bewerbungseingang und Vorauswahl
Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen bzw. Nominierungen werden zunächst von einem Team der nebenan.de Stiftung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen geprüft. Unvollständige oder unzulässige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen anzufordern. - Online-Voting durch die Community
Nach der Vorauswahl der Projekte durch die nebenan.de Stiftung erfolgt die Entscheidung durch ein öffentliches Online-Voting. Die qualifizierten Projekte werden auf der Projektwebsite der nebenan.de Stiftung veröffentlicht. Besucher:innen können für ihre Favoriten abstimmen. Pro Person ist nur eine Stimme pro Projekt zulässig. Die Abstimmung ist für einen bestimmten Zeitraum geöffnet, der genaue Zeitraum wird auf der Website bekanntgegeben. Die Stiftung behält sich vor, Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachabstimmungen (z. B. technische Schutzmaßnahmen) umzusetzen. - Auswertung und Auswahl
Die 10 Projekte mit den meisten Stimmen werden als „Nachbarschaftsheld:innen“ ausgezeichnet und erhalten Fördermittel. - Bekanntgabe der Gewinner:innen
Die ausgewählten Projekte werden online veröffentlicht. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Projekttitels im Rahmen der Bekanntgabe einverstanden. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. - Förderung und Begleitung
Die prämierten Projekte erhalten Fördermittel durch die nebenan.de Stiftung. Die Projekte werden zudem öffentlichkeitswirksam vorgestellt. - Überprüfung der Mittelvergabe
Die nebenan.de Stiftung überwacht fortlaufend die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und behält sich vor, bei konkretem Anlass oder aufgrund von routinemäßigen Stichproben, diese auch selbst zu kontrollieren. - Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auswahl der „Nachbarschaftsheld:innen“ erfolgt ausschließlich durch die Vorauswahl der nebenan.de Stiftung und das Online-Voting.
7. Fördermittel
- Pro Förderrunde werden bis zu 10.000 EUR an Fördergeldern vergeben. Die Staffelung der Beträge wird online bekannt gegeben.
- Das Fördergeld darf ausschließlich für das beschriebene Projekt verwendet werden.
- Eine private oder kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
- Bei zweckwidriger Verwendung behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, das Fördergeld ganz oder teilweise zurückzufordern.
8. Verwendung des Fördergeldes
- Das Fördergeld ist projektbezogen einzusetzen. Belege sind der Stiftung vorzulegen.
- Die Mittel sind innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung zu verwenden.
- Nach sechs Monaten sowie nach Abschluss des Projektes (spätestens nach 18 Monaten nach Auszahlung des Fördergelds) ist eine kurze Projektbeschreibung einzureichen, die die Mittelweitergabe (Zeitpunkt und Höhe) und deren Konformität mit den Teilnahmebedingungen bestätigt.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Die Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmenden.
- Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden der nebenan.de Stiftung jedoch ein unentgeltliches, unbefristetes, nicht exklusives Recht ein, die eingereichten Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion „Nachbarschaftsheld:innen“ öffentlich zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf der Website, in Social-Media-Kanälen, Pressemitteilungen und Publikationen der Stiftung.
10. Datenschutz
- Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail, Projektbeschreibung) werden ausschließlich für die Durchführung der Aktion "Nachbarschaftsheld:innen" verarbeitet.
- Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website der nebenan.de Stiftung.
11. Haftung
Die nebenan.de Stiftung haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für technische Probleme oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
12. Vorbehalt der Änderung oder Einstellung
Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, die Aktion aus sachlichen Gründen zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung besteht nicht.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.